Weitere Beihilfen und Gutscheine
Nachfolgend finden Sie weitere Gutscheine und Beihilfen, welche wir für Sie zusammengefasst haben. Gerne unterschützt Sie die LernFamilie bei der Beantragung.
Das Land Oberösterreich hat einen Fördertopf für außerschulische kostenlose Nachhilfe für Familien eingerichtet. Bis zu zwei Millionen Euro aus Mitteln des Budgets des Familienreferates stehen zur Verfügung.
Das Land OÖ bietet einen Nachhilfe-Gutschein 150 Euro pro Schüler und Semester an. Die LernFamilie bietet noch zusätzlich 100 Euro Nachhilfe für Neukunden an.
Eltern erhalten somit bei der LernFamilie sogar 250 Euro an kostenloser Nachhilfe. Die LernFamilie, gemeinsam mit dem Land OÖ und dem Familienreferat, leistet damit eine spürbare Entlastung für alle Familien in dieser schwierigen Zeit.
Gefördert wird Nachhilfe in den Hauptgegenständen Mathematik, Deutsch, Englisch bzw. einer zweiten lebenden Fremdsprache. Es wird sowohl Gruppen- als auch Einzelunterricht gefördert.
Nicht gefördert werden die Nachhilfe für alle weiteren Unterrichtsgegenstände, die Aufgabenbetreuung, die Einschreibegebühren bei Nachhilfeeinrichtungen, die Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler im häuslichen Unterricht sowie außerordentliche Deutschförderkurse.
Kostenlose Nachhilfe - verlängert
Die kostenlose Nachhilfe wurde vom Land Oberösterreich im Jahr 2024 um weitere 4 Jahre verlängert und ist somit auch für das aktuelle Schuljahr noch möglich!
Gerne unterschützt Sie die LernFamilie bei der Beantragung des Gutscheins.
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
Infoseite Familienkarte
PDF Formular Schulbestätigung
PDF Förderrichtlinien zur außerschulische Förderung
Nachfolgend finden Sie weitere Gutscheine und Beihilfen, welche wir für Sie zusammengefasst haben. Gerne unterschützt Sie die LernFamilie bei der Beantragung.
Auch die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt 2022 die Eltern mit Kinder in Vor-, Sonder-, und Volksschulen mit 100 Eur. Der Antrag kann dabei im gesamten Schuljahres 2022/2023 und nicht nur zum Schulstart gestellt werden. Voraussetzung ist lediglich die Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer OÖ.
Den Antrag können Sie online unter Schulbonus bentragen und benötigen für den Antrag bzw. das Formular folgende Unterlagen:
Schulbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der zehnten Schulstufe. Dabei ist soziale Bedürftigkeit Voraussetzung. Diese kann unter www.schulbeihilfenrechner.at errechnet werden. Es gibt einen Grundbetrag von 1.356 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird.
Heimbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule (ab der neunten Schulstufe), wenn Hin- und Rückweg nicht zumutbar sind und der Schüler oder die Schülerin deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Als unzumutbar gelten Wegzeiten über zwei Stunden. Soziale Bedürftigkeit ist Voraussetzung (www.schulbeihilfenrechner.at). Es gibt einen Grundbetrag von 1.656 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit auf 126 Euro Fahrtkostenbeihilfe.
Gefördert werden Eltern, wenn mindestens ein Kind im Laufe des Schuljahres an einer viertägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat oder mehrere Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit mindestens einer Nächtigung teilgenommen haben. Der Zuschuss beträgt je nach Anzahl der Nächtigungen zwischen 50 Euro für zweitägige Schulveranstaltungen bis 125 Euro für fünftägige und längere Veranstaltungen. Es gilt die Einkommensgrenzen zu beachten.
Einmalig bis zu 216 Euro, je nach sozialer Bedürftigkeit und Dauer der Schulveranstaltung, die jedoch mindestens fünf Tage außerhalb der Schule stattfinden muss.
Das Land Oberösterreich stellt allen Schülerinnen und Schülern einen Gutschein über eine Liftkarte für die Dauer des Schulschikurses zur Verfügung, wenn die Wintersportwoche in einem oberösterreichischen Schigebiet und einer Mindestdauer von vier aufeinanderfolgenden ganztägigen Schultagen stattfindet. Der Antrag ist von der Schule bis spätestens zwei Wochen vor Antritt der Wintersportwoche an das Familienreferat des Landes zu stellen.
Wenn mindestens zwei Kilometer eines Schulweges nicht im Rahmen einer kostenlosen Beförderung oder der Schülerfreifahrt zurückgelegt werden können, erhält man je nach Länge des Schulweges und Anzahl der Schulbesuchstage 4,40 bis 19,70 Euro pro Monat (die Pauschalbeträge erhöhen sich um 100 Prozent, wenn kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht)
Für jedes schulpflichtige Kind, für das man Familienbeihilfe bezieht, erhalten Familien 100 Euro. Die Auszahlung erfolgt automatisch mit der September-Familienbeihilfe, es ist kein gesonderter beim Finanzamt Antrag notwendig.