150 EUR Gutschein - kostenlose Nachhilfe

Das Land Oberösterreich hat einen Fördertopf für außerschulische kostenlose Nachhilfe für Familien eingerichtet. Bis zu zwei Millionen Euro aus Mitteln des Budgets des Familienreferates stehen zur Verfügung.
Das Land OÖ bietet einen Nachhilfe-Gutschein 150 Euro pro Schüler und Semester an. Die LernFamilie bietet noch zusätzlich 100 Euro Nachhilfe für Neukunden an.
Eltern erhalten somit bei der LernFamilie sogar 250 Euro an kostenloser Nachhilfe. Die LernFamilie, gemeinsam mit dem Land OÖ und dem Familienreferat, leistet damit eine spürbare Entlastung für alle Familien in dieser schwierigen Zeit.

Was wird gefördert?

Gefördert wird Nachhilfe in den Hauptgegenständen Mathematik, Deutsch, Englisch bzw. einer zweiten lebenden Fremdsprache. Es wird sowohl Gruppen- als auch Einzelunterricht gefördert.
Nicht gefördert werden die Nachhilfe für alle weiteren Unterrichtsgegenstände, die Aufgabenbetreuung, die Einschreibegebühren bei Nachhilfeeinrichtungen, die Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler im häuslichen Unterricht sowie außerordentliche Deutschförderkurse.


Kostenlose Nachhilfe - verlängert

Die kostenlose Nachhilfe wurde vom Land Oberösterreich im Jahr 2024 um weitere 4 Jahre verlängert und ist somit auch für das aktuelle Schuljahr noch möglich!


Wie bekomme ich den Nachhilfe-Gutschein?

  1. Schulbestätigung holen
    Die Schule muss das Formular Schulbestätigung unterschreiben. Am einfachsten das ausgdruckte Formular beim Sekretariat vorlegen.
  2. Nachhilfeförderung beantragen
    Auf der Homepage der Familienkarte muss von den Eltern oder der Schule das Formular Nachhilfe-Gutschein beantragen ausgefüllt werden. Mit der Schulbestätigung wird anschließend der Gutschein beantragt.
  3. Gutschein einlösen
    Sobald Sie den Gutschein per E-Mail erhalten haben, kann dieser bei der LernFamilie eingelöst werden.

Gutschein einlösen

Details zur Nachhilfe-Förderung

Weitere Information

Gerne unterschützt Sie die LernFamilie bei der Beantragung des Gutscheins.
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
Infoseite Familienkarte
PDF Formular Schulbestätigung
PDF Förderrichtlinien zur außerschulische Förderung

Unsere Vorteile


Seit über 27 Jahren

98% Erfolgsquote sprechen für sich

nur geprüfte Nachhilfelehrer

kostenlose Terminstornierung

Weitere Beihilfen und Gutscheine

Nachfolgend finden Sie weitere Gutscheine und Beihilfen, welche wir für Sie zusammengefasst haben. Gerne unterschützt Sie die LernFamilie bei der Beantragung.

100 EUR Schulbonus AK Oberösterreich

Auch die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt 2022 die Eltern mit Kinder in Vor-, Sonder-, und Volksschulen mit 100 Eur. Der Antrag kann dabei im gesamten Schuljahres 2022/2023 und nicht nur zum Schulstart gestellt werden. Voraussetzung ist lediglich die Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer OÖ.

Den Antrag können Sie online unter Schulbonus bentragen und benötigen für den Antrag bzw. das Formular folgende Unterlagen:

  1. Schulbesuchsbestätigung
    Das Formular Schulbesuchesbestätigung downloaden und bei der Schule im Sekretariat vorlegen.
  2. Bestätigung über Familienbeihilfe
    Sie können eine Bestätigung im Finanz-Online downloaden. Auch eine Kopie der Zahlungsbestätigung sollte hier ausreichend sein.
  3. Ihre AK Mitgliedsnummer
    Diese können Sie telefonisch bei der Arbeiterkammer Oberösterreich erfragen und finden Sie auch auf Ihrer Arbeiterkammer Mitgliedskarte.

Weitere Information

Infoseite AK Schulbonus

1.356 EUR Schulbeihilfe Finanzamt

Schulbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der zehnten Schulstufe. Dabei ist soziale Bedürftigkeit Voraussetzung. Diese kann unter www.schulbeihilfenrechner.at errechnet werden. Es gibt einen Grundbetrag von 1.356 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird.

Weitere Information

Infoseite Schulbeihilfe Finanzamt

1.656 EUR Heimbeihilfe

Heimbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule (ab der neunten Schulstufe), wenn Hin- und Rückweg nicht zumutbar sind und der Schüler oder die Schülerin deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Als unzumutbar gelten Wegzeiten über zwei Stunden. Soziale Bedürftigkeit ist Voraussetzung (www.schulbeihilfenrechner.at). Es gibt einen Grundbetrag von 1.656 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit auf 126 Euro Fahrtkostenbeihilfe.

Weitere Information

Infoseite Heimbeihilfe Finanzamt

bis 125 EUR - Schulveranstaltungshilfe Land Oberösterreich

Gefördert werden Eltern, wenn mindestens ein Kind im Laufe des Schuljahres an einer viertägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat oder mehrere Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit mindestens einer Nächtigung teilgenommen haben. Der Zuschuss beträgt je nach Anzahl der Nächtigungen zwischen 50 Euro für zweitägige Schulveranstaltungen bis 125 Euro für fünftägige und längere Veranstaltungen. Es gilt die Einkommensgrenzen zu beachten.

Weitere Information

Infoseite Land OÖ Schulveranstaltungshilfe

216 EUR - Schulveranstaltungshilfe vom Bund

Einmalig bis zu 216 Euro, je nach sozialer Bedürftigkeit und Dauer der Schulveranstaltung, die jedoch mindestens fünf Tage außerhalb der Schule stattfinden muss.

Weitere Information

Infoseite Schulveranstaltungshilfe vom Bund

OÖ. WINTERSPORTWOCHE

Das Land Oberösterreich stellt allen Schülerinnen und Schülern einen Gutschein über eine Liftkarte für die Dauer des Schulschikurses zur Verfügung, wenn die Wintersportwoche in einem oberösterreichischen Schigebiet und einer Mindestdauer von vier aufeinanderfolgenden ganztägigen Schultagen stattfindet. Der Antrag ist von der Schule bis spätestens zwei Wochen vor Antritt der Wintersportwoche an das Familienreferat des Landes zu stellen.

Weitere Information

Infoseite Land OÖ WINTERSPORTWOCHE

Schulfahrtsbeihilfe Finanzamt (Schülerfreifahrt)

Wenn mindestens zwei Kilometer eines Schulweges nicht im Rahmen einer kostenlosen Beförderung oder der Schülerfreifahrt zurückgelegt werden können, erhält man je nach Länge des Schulweges und Anzahl der Schulbesuchstage 4,40 bis 19,70 Euro pro Monat (die Pauschalbeträge erhöhen sich um 100 Prozent, wenn kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht)

Weitere Information

Infoseite Schülerfreifahrt Finanzamt

100 EUR Schulstartgeld Finanzamt

Für jedes schulpflichtige Kind, für das man Familienbeihilfe bezieht, erhalten Familien 100 Euro. Die Auszahlung erfolgt automatisch mit der September-Familienbeihilfe, es ist kein gesonderter beim Finanzamt Antrag notwendig.

Weitere Information

Infoseite Schulstartgeld Finanzamt